Die Implementierung und der Aufbau von Risk und Compliance-Management-Systemen dienen der Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Höhe eines Schadens, um dem einzelnen Unternehmen die Wettbewerbsfähigkeit am Markt zu erhalten.
Dazu gehören:
- Festlegung der Ressortverantwortung, Delegation von Pflichten
- Schaffung einer einheitlichen Berichtsstruktur
- Versicherungslösung zur Reduktion der Geschäftsführer-/Vorstandshaftung (D & O; Umweltschadensversicherung, Betriebshaftpflicht etc.)
- Compliance der Geschäftsführung (Insolvenzantragspflichten, verbotene Darlehensvergabe bzw. Darlehensrückzahlung, Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, Geschäftsführerhaftung, persönliche Haftung des GF, business judgement rule und deren Grenzen)
- Vorgaben für den Vertrieb/Einkauf (Vermeidung von Fraud, Whistleblowing, Antikorruption und Prävention, 4-Augenprinzip, Unterschriftenregelung, Zeichnungsrichtlinie, organisatorische Maßnahmen beim Beschaffungsprozess)
- Schulung von Mitarbeitern z.B. zum Thema „Strafbarkeit illegaler Preisabsprachen“, „Verhalten beim Erscheinen der Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden“, „Anti-Korruptionsschulungen“, „Datenschutz-Schulung“
- Compliance-Checks z.B. Datenschutz
- Informationssicherheits-Management-System (ISMS) bei Energieversorgern
- Hilfestellung beim Erstellen von Rechtskatastern
- Beratung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
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