Die anwaltliche Tätigkeit wird entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Stundenbasis oder Pauschalvereinbarung abgerechnet.
Bei einer Abrechnung nach RVG richtet sich die Höhe der Gebühren üblicherweise nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Eine Übersicht über die Höhe der jeweiligen Gebühren des RVG sowie deren Staffelung können Sie in der im Internet frei abrufbaren RVG-Gebührentabelle gewinnen. Bitte beachten Sie, dass durch die Tätigkeit mehrere Gebührentatbestände erfüllt sein können und sich die tatsächlichen Gebühren insofern aus der Addition mehrerer Gebühren ergeben können. Gerne erstellen wir Ihnen eine Berechnung Ihres Kostenrisikos.
Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften ist es im außergerichtlichen Bereich möglich, Gebührenabreden zu treffen, also Honorarvereinbarungen abzuschließen. Dabei können unter anderem Pauschalvereinbarungen getroffen werden oder aber eine Abrechnung und Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand vereinbart werden.
Im Rahmen der wirtschaftsrechtlich beratenden Tätigkeit bieten wir interessierten Unternehmen, Verbänden, öffentlichen Körperschaften u.a. Beratungsverträge an, bei welchen die Leistungen im Rahmen eines monatlichen Pauschalhonorars oder vereinbarter Stundensätze abgegolten werden. Neben den Honoraren sind auch die hier entstandenen Auslagen, insbesondere für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie Reisekosten etc. zzgl. MwSt. zu erstatten.