Krisenmanagement

Neuigkeiten Rechtsanwaeltin Albrecht 5

Wir alle stehen – in Deutschland und der Welt – derzeit vor großen Herausforderungen. Corona bedeutet für Menschen mit Vorerkrankungen und höheren Alters ein Gesundheitsrisiko. Aber auch für die gesunden Menschen steht wirtschaftlich oft nicht weniger als ihre Existenz auf dem Spiel.

Viele Unternehmen waren im europäischen Vergleich zum Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit schon bisher auf Unterstützungen wie die Rückerstattung der EEG-Umlage für das Produzierende Gewerbe, EU-Beihilfen usw. angewiesen. Durch die vielfache Einstellung der Geschäftstätigkeit brechen vielerorts die Einnahmen sofort oder zumindest zeitnah weg, die Ausgaben aber bleiben. Wichtig ist nun, dass Sie als Unternehmer nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern Krisenmanagement betreiben. Die Krise steht unmittelbar vor der Tür und muss allerorts mit Sachverstand bewältigt werden. Oberste Priorität hat nun die Rettung Ihres Unternehmens mit seinen Arbeitsplätzen. Umso wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Um die wirtschaftlichen Folgen für die einzelnen Unternehmer abzufedern, haben die Bundesregierung sowie der Freistaat Sachsen, Hilfsprogramme aufgelegt. Diese finden Sie auszugsweise unter:

Ob Kurzarbeit, Bürgschaften und Darlehen, die Aussetzung der Insolvenzantragpflicht oder eine nach Aussage der Bundesregierung künftig unkomplizierte Stundung der Steuerschuld über kurz oder lang ausreichen werden, steht zu bezweifeln. Allerdings wäre ein Nichtstun aus Angst vor den Folgen der Krise hier fehl am Platz. Jede Krise bietet eine Chance. Nutzen Sie sie! Wir beraten Sie auch in dieser schwierigen Situation.