EEG 2017 – Besondere Ausgleichsregelung …
EEG 2017 – Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes Stromintensive Unternehmen können sich seit 2012 von der EEG-Umlage nach § 64 EEG 2017 befreien lassen. Unternehmen, welche als strom- und handelsintensiv gelten, können auch in den nächsten Jahren einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen und sich entsprechend zur Sicherung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit privilegieren lassen. Die…