Ein Mandat (Anwaltsvertrag) kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch einen Berufsträger (Rechtsanwalt) der Anwaltskanzlei Albrecht zustande. Mit der Übersendung von Unterlagen und deren Entgegennahme durch die Anwaltskanzlei Albrecht wird noch kein Mandatsverhältnis begründet.
Wir sind bemüht, unverzüglich nach Eingang übersandter Unterlagen zu erklären, ob das Mandat übernommen werden kann oder Ablehnungsgründe bestehen. Ablehnungsgründe sind insbesondere eine etwaige Interessenkollision aufgrund der Vertretung der jeweils anderen Partei und/oder eine fehlende oder nicht ausreichende Spezialisierung für die Bearbeitung des Mandats. Im übrigen ist die Anwaltskanzlei Albrecht berechtigt auch ansonsten jegliches Mandat abzulehnen. Natürlich werden gern neue Mandate entgegengenommen. Aufgrund der technischen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon sowie Telefax und in diesem Zusammenhang notwendiger Rückfragen des Sekretariats könnte leicht der Eindruck entstehen, der Anwaltskanzlei Albrecht zugesandte Unterlagen und die Erörterung am Telefon begründen von vornherein ein Mandatsverhältnis. Es wird darauf hingewiesen, dass erst nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt entschieden werden kann, ob das Mandat angenommen wird. Das Sekretariat ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine solche Entscheidung ohne Rücksprache mit einem Berufsträger zu treffen.
Eine zügige und interessengerechte Mandatsbetreuung setzt voraus, dass erforderliche Zuarbeiten in dem notwendigen Umfang und innerhalb der maßgeblichen Fristen geleistet werden. Selbstverständlich werden Sie auf die notwendigen Unterlagen und Fristen hingewiesen. Soweit Sie die Fristen kennen, werden Sie gebeten, uns auf diese bereits beim ersten Kontakt hinzuweisen.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass unsere Mitarbeiter bei Anfragen zur Mandatsübernahme bestimmte persönliche Daten und Informationen zur Sache abfragen. Nur so kann zügig entschieden, werden, ob das Mandat übernommen werden kann. Letztendlich müssen wir auch in der Lage sein, Sie kurzfristig (gegebenenfalls am selben Tag) persönlich zu erreichen. Dies ist nur mit Kenntnis der abgefragten Informationen möglich. Die Angaben werden vertraulich behandelt, auch wenn das Mandat abgelehnt werden sollte. Sowohl Rechtsanwälte als auch deren Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Sollten Sie einmal mit unserer Arbeit nicht zufrieden sein, wird darum gebeten, dies gern auch anzusprechen, da ein Mandatsverhältnis von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit lebt.