Ist die Titanic noch zu retten?

Neuigkeiten Rechtsanwaeltin Albrecht 1

108 Jahre nach dem Untergang der Titanic, holt uns nicht ein riesiger Eisberg, der sich zum größeren Teil unter Wasser befindet, ein, sondern ein winzig kleines Virus: das Corona-Virus. Der Eisberg wird im Risikomanagement gern als Sinnbild für die nicht auf den ersten Blick erkennbaren Risiken verwendet. Aber war die Ausbreitung des Virus tatsächlich nicht absehbar? Darüber lässt sich trefflich streiten. Das hilft den betroffenen Unternehmen jedoch nicht weiter. Jetzt gilt es aus dieser Krise, sofern sich die Weltwirtschaft aus den unsäglichen Folgen von Corona überhaupt erholt, zu lernen und zwar nachhaltig.

Als Risiko- und Compliance-Manager ist man im Unternehmen meist nicht gern gesehen. Das sieht höchstens dann anders aus, wenn es darum geht, in die Haftung genommen zu werden, weil man ggf. nicht nachdrücklich und schriftlich nachweisbar auf die bestehenden Risiken hingewiesen hat. Risiko- und Compliance-Manager haben eine sog. Garantenpflicht, bei deren Verletzung sie laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes neben oder anstelle der Geschäftsleitung straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Für präventives Risikomanagement scheint es im Moment zu spät. Welche Risiken bestehen, wie diese vermieden oder wenigstens reduziert oder abgewälzt werden können oder stattdessen einfach akzeptiert werden, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu erfassen. Deutschland befindet sich im Krisenmodus. Ein Krisenereignis bedeutet, Ihre Unternehmensziele werden durch ein unerwartetes Ereignis gravierend behindert oder unmöglich gemacht, Sie haben einen großen internen wie externen Informationsbedarf sowie hohen Zeit-, Entscheidungs- und Handlungsdruck.
Sofern Sie zu den Unternehmen gehören, deren Geschäftsfeld infolge der Anwendung der Leitlinien der Bundesregierung in Mitleidenschaft gezogen wurde, heißt es jetzt: Kühlen Kopf bewahren und aktiv werden. Handeln Sie; Angst ist kein guter Ratgeber! Unmittelbar werden Sie – und sollten Sie sicher auch – daran denken, sich mit Ihrer Hausbank in Verbindung zu setzen, Hilfsprogramme anzuzapfen, Ihren Vermieter zu kontaktieren und auf dessen Entgegenkommen zu hoffen. Sie werden sich bemühen, Ihre Kosten zu reduzieren. Deshalb ist bei Langzeitverträgen immer eine kurze Kündigungsfrist erstrebenswert. Vergessen Sie vor lauter To-do’s Ihre Kunden und Partner nicht; rufen Sie sie an. Vielleicht finden Sie andere Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Im Krisenmanagement haben Sie folgende Aufgaben:

  • Informationsbeschaffung und Lagebeurteilung,
  • schädigende Einflüsse auf Menschen, Umwelt und Image sowie wirtschaftliche Schäden beurteilen, überwachen und so gering wie möglich halten (hier zum Beispiel Homeoffice einrichten; Datenschutz muss beachtet werden),
  • Übergeordnete Zusammenarbeit zwischen Organisationen, Behörden und Einsatzorganisationen gewährleisten,
  • rasche und wahrheitsgetreue Information nach innen und außen (saubere und gesteuerte Kommunikation über einen vorher gewählten Kommunikationskanal, damit Sie alle Mitarbeiter gleichzeitig informieren/beruhigen),
  • Planung von Ersatzmaßnahmen (Geschäftsmodell den Umständen anpassen),
  • Planung der Rückführung der Organisation zum Normalzustand.

Aber genügt das und vor allem auf Dauer?! Bei Fragen zum Risiko- und Compliance-Management unterstützen wir Sie gern. Wir sind für Sie da.